Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) werden von beiden Vertragspartnerinnen/ Vertragspartnern zur Kenntnis
genommen und sind Bestandteil des über durch ATELIER Khatia Gudushauri
Webshop betätigten Erwerbe und Beauftragungen der Kunstwerke, Kunstprodukte,
sowie den Buchungen der angebotenen künstlerischen Leistungen.
§ 1 Urheberrecht
1.1 Urhebererklärung
ATELIER Khatia Gudushauri versichert, dass sich das Werk in ihrem alleinigen
Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. ATELIER Khatia Gudushauri
versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von
Khatia Gudushauri ist.
1.2 Nutzung und Verwertung
Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und
mit Zustimmung der Künstlerin erlaubt und gilt nur für die vereinbarte
Dauer und den vereinbarten Zweck.
Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart –
keine Verwertungs-oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden;
dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.
1.3 Namensnennung
Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name der Künstlerin-Urheberin Khatia
Gudushauri zu nennen.
1.4 Angemessene Vergütung
Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat die Künstlerin Khatia
Gudushauri Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG – Urheberrechtsgesetz).
1.5 Veröffentlichungen
Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen
des Einverständnisses der Urheberin Khatia Gudushauri.
Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen
nur mit Einverständnis der auf den Unterlagen genannten Künstlerin Khatia
Gudushauri und unter Nennung ihres Namens veröffentlicht werden.
1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung
Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung
über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes
auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.
1.7 Folgerecht/Zugangsrecht
Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt.
Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar der Künstlerin
Khatia Gudushauri das Werk vorübergehend zur Nutzung (z. B. für Ausstellungen,
Retrospektiven usw.) zu überlassen.
§ 2 Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien
2.1 Übergabe des Werkes
Die Künstlerin Khatia Gudushauri ist verpflichtet, das Werk nach Zahlung
der Verkaufspreises innerhalb 3-5 Arbeitstagen oder zum vereinbarten Termin,
in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet der Erwerberin / Erwerber
zuzusenden oder persönlich zu übergeben.
Ein Auftragswerk wird erst nach vollständiger Trocknung und Zahlung voller
Kaufsumme zum vereinbarten Termin zugesendet oder persönlich im Atelier
übergeben.
Gebuchte Unterrichteinheiten werden erst nach vollständiger Zahlung der
zu erbringender Leistung und nach gegenseitiger Terminabsprache durchgeführt.
2.2 Haftung
Die Künstlerin Khatia Gudushauri haftet nur für Schäden, die sie oder
ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
2.3 Transport/Transportversicherung
Die Kosten für den sachgemäßen Transport des Werkes sowie deren Versicherung
(»von Nagel zu Nagel«) sind in voller Höhe von der Erwerberin / dem
Erwerber zu übernehmen.
2.4 Garantie/Wartung/Reparatur
Garantieleistungen der Künstlerin Khatia Gudushauri für die künstlerische
Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart.
Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen, es sei denn, sie werden
gesondert vereinbart.
2.5 Vernichtung/Zerstörung/Diebstahl/Beschädigung/witterungsbedingte
Schädigung
Die Nutzerin / Der Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch möglichen
und zumutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern.
Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist die Nutzerin / der
Nutzer bzw. die Eigentümerin / der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin
unverzüglich zu unterrichten; das Recht der Künstlerin zur Geltendmachung
eines Schadenersatzes wird hierdurch nicht berührt.
2.6 Beabsichtigte Vernichtung durch die Eigentümerin / den Eigentümer
Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist die Eigentümerin/der Eigentümer
verpflichtet, die Künstlerin Khatia Gudushauri vorab zu unterrichten
und mit ihr eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z. B. Das Werk
kostenfrei zurückzugeben.
§ 3 Zahlungsbedingungen
3.1 Zahlungsfristen
Sofort nach der Auswahl des zu kaufendem Kunstwerk/Leistung und Zahlungsart
im Webshop; die Kunstwerke/Leistungen können auch per Überweisung
oder in bar beglichen werden.
Im Fall eines Auftragswerkes sind sämtliche Ansprüche der Künstlerin
auf Zahlung je zur Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der
von der Künstlerin Khatia Gudushauri geschuldeten Leistung bzw. bei Endabnahme
des Auftragswerkes fällig. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von
14 Tagen.
Der Gesamtpreis kann auch in per Kaufvertrag oder Vertrag
Kunst im Auftrag festgelegten monatlichen Raten beglichen werden.
3.2 Mehrwertsteuer
Sämtliche Vergütungen und Preise verstehen sich exklusiv der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
3.3 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Gesamtpreises als auch der
Vergütungen für zusätzliche Leistungen der Künstlerin verbleibt das
Kunstwerk im Eigentum der Künstlerin Khatia Gudushauri.
3.4 Minderung der Vergütungen
»Nichtgefallen« der Ausführung des Werkes der Künstlerin Khatia Gudushauri
eines Auftrages oder einer Präsentation kann nicht zu einer Minderung
der Vergütungen führen.
3.5 Abgabepflicht
Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende Abgaben
an entsprechende Verwertungsgesellschaften werden von der Nutzerin / dem
Nutzer getragen, sofern sie/er abgabepflichtig ist.
§ 4 Aufhebung und Kündigung von Verträgen
4.1 Form
Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.
4.2 Aufhebung/Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer
Im Falle der Aufhebung/Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer wird
ein Honorar für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig; es
beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der
nachgewiesenen Materialkosten.
4.3 Aufhebung/Kündigung durch die Künstlerin
Im Fall der Aufhebung/Kündigung durch die Künstlerin Khatia Gudushauri
ist die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen
ausgeschlossen.
4.4 Absage im Krankheitsfall
Bei einer Absage wegen Krankheit der Künstlerin Khatia Gudushauri ist
ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter
Vergütungen ist ausgeschlossen.
Quelle: © ver.di | Fachgruppe Bildende Kunst | 2005