Acquisition of Exhibits from Renowned Exhibitions
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden von beiden Vertragspartnerinnen/ Vertragspartnern zur Kenntnis genommen und sind Bestandteil des über durch ATELIER Khatia Gudushauri Webshop betätigten Erwerbe und Beauftragungen der Kunstwerke, Kunstprodukte, sowie den Buchungen der angebotenen künstlerischen Leistungen.
§ 1 Urheberrecht
1.1 Urhebererklärung
ATELIER Khatia Gudushauri versichert, dass sich das Werk in ihrem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. ATELIER Khatia Gudushauri versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von Khatia Gudushauri ist.
1.2 Nutzung und Verwertung
Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung der Künstlerin erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck.
Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine Verwertungs-oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.
1.3 Namensnennung
Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name der Künstlerin-Urheberin Khatia Gudushauri zu nennen.
1.4 Angemessene Vergütung
Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat die Künstlerin Khatia Gudushauri Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG – Urheberrechtsgesetz).
1.5 Veröffentlichungen
Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen des Einverständnisses der Urheberin Khatia Gudushauri.
Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit Einverständnis der auf den Unterlagen genannten Künstlerin Khatia Gudushauri und unter Nennung ihres Namens veröffentlicht werden.
1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung
Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.
1.7 Folgerecht/Zugangsrecht
Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt.
Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar der Künstlerin Khatia Gudushauri das Werk vorübergehend zur Nutzung (z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.
§ 2 Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien
2.1 Übergabe des Werkes
Die Künstlerin Khatia Gudushauri ist verpflichtet, das Werk nach Zahlung der Verkaufspreises innerhalb 3-5 Arbeitstagen oder zum vereinbarten Termin, in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet der Erwerberin / Erwerber zuzusenden oder persönlich zu übergeben.
Ein Auftragswerk wird erst nach vollständiger Trocknung und Zahlung voller Kaufsumme zum vereinbarten Termin zugesendet oder persönlich im Atelier übergeben.
Gebuchte Unterrichteinheiten werden erst nach vollständiger Zahlung der zu erbringender Leistung und nach gegenseitiger Terminabsprache durchgeführt.
2.2 Haftung
Die Künstlerin Khatia Gudushauri haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
2.3 Transport/Transportversicherung
Die Kosten für den sachgemäßen Transport des Werkes sowie deren Versicherung (»von Nagel zu Nagel«) sind in voller Höhe von der Erwerberin / dem Erwerber zu übernehmen.
2.4 Garantie/Wartung/Reparatur
Garantieleistungen der Künstlerin Khatia Gudushauri für die künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart. Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen, es sei denn, sie werden gesondert vereinbart.
2.5 Vernichtung/Zerstörung/Diebstahl/Beschädigung/witterungsbedingte Schädigung
Die Nutzerin / Der Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern. Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist die Nutzerin / der Nutzer bzw. die Eigentümerin / der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin unverzüglich zu unterrichten; das Recht der Künstlerin zur Geltendmachung eines Schadenersatzes wird hierdurch nicht berührt.
2.6 Beabsichtigte Vernichtung durch die Eigentümerin / den Eigentümer
Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist die Eigentümerin/der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin Khatia Gudushauri vorab zu unterrichten und mit ihr eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z. B. Das Werk kostenfrei zurückzugeben.
§ 3 Zahlungsbedingungen
3.1 Zahlungsfristen
Sofort nach der Auswahl des zu kaufendem Kunstwerk/Leistung und Zahlungsart im Webshop; die Kunstwerke/Leistungen können auch per Überweisung oder in bar beglichen werden.
Im Fall eines Auftragswerkes sind sämtliche Ansprüche der Künstlerin auf Zahlung je zur Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der von der Künstlerin Khatia Gudushauri geschuldeten Leistung bzw. bei Endabnahme des Auftragswerkes fällig. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen.
Der Gesamtpreis kann auch in per Kaufvertrag oder Vertrag Kunst im Auftrag festgelegten monatlichen Raten beglichen werden.
3.2 Mehrwertsteuer
Sämtliche Vergütungen und Preise verstehen sich exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.3 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Gesamtpreises als auch der Vergütungen für zusätzliche Leistungen der Künstlerin verbleibt das Kunstwerk im Eigentum der Künstlerin Khatia Gudushauri.
3.4 Minderung der Vergütungen
»Nichtgefallen« der Ausführung des Werkes der Künstlerin Khatia Gudushauri eines Auftrages oder einer Präsentation kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen.
3.5 Abgabepflicht
Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende Abgaben an entsprechende Verwertungsgesellschaften werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen, sofern sie/er abgabepflichtig ist.
§ 4 Aufhebung und Kündigung von Verträgen
4.1 Form
Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.
4.2 Aufhebung/Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer
Im Falle der Aufhebung/Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer wird ein Honorar für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig; es beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiesenen Materialkosten.
4.3 Aufhebung/Kündigung durch die Künstlerin
Im Fall der Aufhebung/Kündigung durch die Künstlerin Khatia Gudushauri ist die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen ausgeschlossen.
4.4 Absage im Krankheitsfall
Bei einer Absage wegen Krankheit der Künstlerin Khatia Gudushauri ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.
Quelle: © ver.di | Fachgruppe Bildende Kunst | 2005